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   VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.841   

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VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.841 (https://dejure.org/2015,22486)
VG München, Entscheidung vom 11.05.2015 - M 8 K 14.841 (https://dejure.org/2015,22486)
VG München, Entscheidung vom 11. Mai 2015 - M 8 K 14.841 (https://dejure.org/2015,22486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Keine Verletzung der Rechte durch die fehlende Erschließung des Vorhabengrundstücks

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 24.10.1996 - 2 B 94.3416
    Auszug aus VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.841
    Auch wenn es sich bei den Bestimmungen über die Erschließung eines Baugrundstückes nicht um allgemein nachbarschützende Vorschriften handele, so liege darin gleichwohl ein von der Baugenehmigung ausgehender Angriff auf das Eigentum der Klägerin vor, der von öffentlich-rechtlicher Qualität sei und gegen den sich dementsprechend auch ein öffentlich-rechtlicher Abwehr- und Beseitigungsanspruch der Klägerin richte (BayVGH, B. v. 24.10.1996 - 2 B 94.3416).

    Darin liege, wenn die Baugenehmigung - wie hier - objektiv rechtswidrig sei, ein vom öffentlichen Recht ausgehender Eingriff in das Eigentum, gegen den sich der Betroffene mit der Anfechtungsklage wehren könne (BayVGH v. 24.10.1996 aaO).

    Würde eine notwegerhebliche rechtswidrige Baugenehmigung bestandskräftig, so könnte die Ordnungsmäßigkeit der Benutzung im Sinne des § 917 Abs. 1 BGB gleichwohl aus diesem Grunde nicht mehr in Frage gestellt werden (BayVGH, B.v. 24.10.1996 - 2 B 94.3416 - BayVBl. 1997, 758, 759 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.841
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Nachbar mit Erfolg eine Baugenehmigung anfechten, wenn diese dazu führt, dass der Bauherr zur wegemäßigen Erschließung ein Notwegerecht über das Grundstück des Nachbars in Anspruch nimmt (vgl. BVerwG, U.v. 26.03.1976 - IV C 7.74 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Darin liegt, wenn die Baugenehmigung objektiv rechtswidrig ist, ein vom öffentlichen Recht ausgehender Eingriff in das Eigentum, gegen den sich der Betroffene mit den Rechtsbehelfen des öffentlichen Rechts wehren kann (BVerwG, U.v. 26.03.1976 - IV C 7.74 - juris Rn. 27).

    (vgl. BVerwG, U.v. 26.03.1976 - IV C 7.74 - juris Rn. 24).

  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.841
    Als eine notwendige Verbindung eines wohngenutzten Grundstücks mit einem öffentlichen Weg kann danach ausreichen, wenn Kraftfahrzeuge vor dem Grundstück oder in seiner nächsten Nähe auf der Straße ohne Schwierigkeiten abgestellt werden können (vgl. BGH vom 9.11.1979 NJW 1980, 585 f; OLG Saarland vom 24.7.2002 NJW-RR 2002, 1385).

    Die Notwendigkeit einer Zufahrt für Kraftfahrzeuge zu dem Zweck, sie auf dem Grundstück abstellen zu können, könnte sich daher nur aus besonderen Umständen des Einzelfalles ergeben (vgl. BGH NJW 1980, 585).

    Auch die Tatsache, dass nach baurechtlichen Vorschriften (vgl. Art. 47 BayBO) der Grundstückseigentümer bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung eines Gebäudes zur Errichtung auch der notwendigen Stellplätze für den erwartungsgemäß von dem Grundstück ausgehenden Verkehr verpflichtet ist, ist nicht von unmittelbarem Einfluss auf die Entstehung des Notwegerechts im Sinne des § 917 BGB; dass ein allgemeiner Bedarf an Abstellflächen auf privaten Grundstücken besteht, genügt nicht für die Herleitung eines Anspruchs aus § 917 BGB (BGHZ 75, 315, 318; OLG Saarland vom 9.3.2004 OLGR Saarbrücken 2004, 391-395).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.841
    Für eine sachgerechte Bewertung des Einzelfalls kommt es wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmeberechtigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist, an (vgl. BVerwG, U.v. 25.2.1977 - 4 C 22.75, BVerwGE 52, 122 - juris RdNr. 22; U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93, NVwZ 1994, 686 - juris RdNr. 17; U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98, BVerwGE 109, 314 - juris RdNr. 20; U.v. 18.11.2004 - 4 C 1/04, NVwZ 2005, 328 - juris RdNr. 22; U.v. 29.11.2012 - 4 C 8/11, BVerwGE 145, 145 - juris RdNr. 16; BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris RdNr. 4).

    Das Rücksichtnahmegebot ist dann verletzt, wenn unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit des Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und der wechselseitigen Interessen das Maß dessen, was billigerweise noch zumutbar ist, überschritten wird (BVerwG, U.v. 25.2.1977 - IV C 22.75, BVerwGE 52, 122 - juris RdNr. 22).

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.841
    Dritte können sich gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit (auch) auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2011 - 14 CS 11.535 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).

    Dabei ist zu beachten, dass ein Nachbar eine Baugenehmigung zudem nur dann mit Erfolg anfechten kann, wenn die Genehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit sich aus einer Verletzung von Vorschriften ergibt, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen waren (BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388

    Anbau einer Garage an 1926 genehmigtes Wohngebäude; fehlende Erschließung im

    Auszug aus VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.841
    Diese Frage ist dann zu verneinen, wenn der betroffene Eigentümer die Benutzung seines Grundstücks aus anderen Gründen hinzunehmen hat oder der Umfang der Benutzung des fremden Grundstücks infolge der Baugenehmigung nur unwesentlich erweitert wird (BayVGH, B.v. 21.1.2014 - 1 CS 13.2388 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 21.12.2001 - 8 S 2749/01 - BauR 2002, 931).

    (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2014 - 1 CS 13.2388 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.841
    Für eine sachgerechte Bewertung des Einzelfalls kommt es wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmeberechtigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist, an (vgl. BVerwG, U.v. 25.2.1977 - 4 C 22.75, BVerwGE 52, 122 - juris RdNr. 22; U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93, NVwZ 1994, 686 - juris RdNr. 17; U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98, BVerwGE 109, 314 - juris RdNr. 20; U.v. 18.11.2004 - 4 C 1/04, NVwZ 2005, 328 - juris RdNr. 22; U.v. 29.11.2012 - 4 C 8/11, BVerwGE 145, 145 - juris RdNr. 16; BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris RdNr. 4).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.841
    Für eine sachgerechte Bewertung des Einzelfalls kommt es wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmeberechtigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist, an (vgl. BVerwG, U.v. 25.2.1977 - 4 C 22.75, BVerwGE 52, 122 - juris RdNr. 22; U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93, NVwZ 1994, 686 - juris RdNr. 17; U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98, BVerwGE 109, 314 - juris RdNr. 20; U.v. 18.11.2004 - 4 C 1/04, NVwZ 2005, 328 - juris RdNr. 22; U.v. 29.11.2012 - 4 C 8/11, BVerwGE 145, 145 - juris RdNr. 16; BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris RdNr. 4).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.841
    Für eine sachgerechte Bewertung des Einzelfalls kommt es wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmeberechtigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist, an (vgl. BVerwG, U.v. 25.2.1977 - 4 C 22.75, BVerwGE 52, 122 - juris RdNr. 22; U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93, NVwZ 1994, 686 - juris RdNr. 17; U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98, BVerwGE 109, 314 - juris RdNr. 20; U.v. 18.11.2004 - 4 C 1/04, NVwZ 2005, 328 - juris RdNr. 22; U.v. 29.11.2012 - 4 C 8/11, BVerwGE 145, 145 - juris RdNr. 16; BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris RdNr. 4).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.841
    Für eine sachgerechte Bewertung des Einzelfalls kommt es wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmeberechtigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist, an (vgl. BVerwG, U.v. 25.2.1977 - 4 C 22.75, BVerwGE 52, 122 - juris RdNr. 22; U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93, NVwZ 1994, 686 - juris RdNr. 17; U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98, BVerwGE 109, 314 - juris RdNr. 20; U.v. 18.11.2004 - 4 C 1/04, NVwZ 2005, 328 - juris RdNr. 22; U.v. 29.11.2012 - 4 C 8/11, BVerwGE 145, 145 - juris RdNr. 16; BayVGH, B.v. 12.9.2013 - 2 CS 13.1351 - juris RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 2 CS 13.1351

    Hotel; Nachbar; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahme

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

  • BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96

    Bauordnungsrecht - Geltendmachung der Verletzung nachbarschützender

  • OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 81/02

    Einräumung eines dinglichen Notwegs

  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535

    Nachbarrechtsstreit

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2001 - 8 S 2749/01

    Eigentumseingriff durch Verpflichtung zur Duldung eines Notwegerechts

  • VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 18.1454

    Nachbarklage eines Sondereigentümers - Neubau eines Bürogebäudes

    Vielmehr ist in diesem Fall die "notwendige Verbindung" im Sinne von § 917 BGB bereits aufgrund der privatrechtlichen Teilungserklärung nach § 8 WEG samt Gemeinschaftsordnung vom 25. Oktober 2012 entfallen, weshalb es an der notwendigen Kausalität zwischen der Erteilung der streitgegenständlichen Baugenehmigung und der Entstehung eines Notwegerechts fehlt (vgl. VG München, U.v. 11.5.2015 - M 8 K 14.841 - juris für den Fall der Aufhebung einer Dienstbarkeit).".
  • VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 19.21

    Fehlende Klagebefugnis des Sondereigentümers

    Vielmehr ist in diesem Fall die "notwendige Verbindung" im Sinne von § 917 BGB bereits aufgrund der privatrechtlichen Teilungserklärung nach § 8 WEG samt Gemeinschaftsordnung vom 25. Oktober 2012 entfallen, weshalb es an der notwendigen Kausalität zwischen der Erteilung der streitgegenständlichen Baugenehmigung und der Entstehung eines Notwegerechts fehlt (vgl. VG München, U.v. 11.5.2015 - M 8 K 14.841 - juris für den Fall der Aufhebung einer Dienstbarkeit).".
  • VG Ansbach, 19.05.2022 - AN 3 S 22.01095

    Nachbaranfechtung, Erschließung, Notwegerecht für, Ausschluss eines

    Eine Baugenehmigung kann die "ordnungsmäßige Benutzung" i.S.v. § 917 Abs. 1 BGB nur für das Baugrundstück und nicht für ein Nachbargrundstück bewirken (VG München, U.v. 11.5.2015 - M 8 K 14.841 - juris Rn. 63).
  • VG Göttingen, 04.04.2016 - 2 B 41/16

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Brandschutz; Drittschutz; Erschließung;

    Eine wegen fehlender Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung legt dem Eigentümer dann nicht die Duldung eines Notwegerechts auf, wenn dieser die Benutzung seines Grundstücks aus anderen Gründen hinzunehmen hat oder der Umfang der Benutzung des fremden Grundstücks infolge der Baugenehmigung nur unwesentlich erweitert wird (BayVGH, Beschluss vom 21.01.2014 - 1 CS 13.2388 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; VG München, Urteil vom 11.05.2015 - M 8 K 14.841 -, juris Rn. 60; Säcker in: Münchener Kommentar zum BGB, § 917 Rn. 8).
  • VG München, 07.05.2020 - M 19 K 19.5368

    Rückbauverpflichtung hinsichtlich eines Weges

    Der Geeignetheit eines vorhandenen Weges, einen Zugang zum Grundstück zu ermöglichen, können Hindernisse entgegenstehen, "die sowohl in der tatsächlichen Beschaffenheit des Verbindungsweges als auch auf rechtlichem Gebiet (...) liegen können" (Brückner in Münchner Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 917 Rn. 11; vgl. auch VG München, U.v. 11.5.2015 - M 8 K 14.841 - juris Rn. 49 f.).
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